Ladekosten zu Hause abrechnen: So zahlt der Chef deinen Strom (Steuerfrei!)

05.12.2025

Du hast einen E-Firmenwagen und lädst bequem zu Hause? Super! Aber wer zahlt die Stromrechnung?

Problem: Dein privater Stromzähler läuft heiß, und du willst nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Lösung: Der Arbeitgeber kann dir die Kosten steuerfrei erstatten. Es gibt zwei Wege: Die einfache Pauschale oder die exakte Abrechnung.

Elektroauto am Laden an einer Wallbox

Was dich hier erwartet:

Option 1: Die monatliche Pauschale (Der einfache Weg)

  • Für wen? Für alle, die keine Lust auf Bürokratie haben.
  • Die aktuellen Sätze (2025):
    • 30 € / Monat: Wenn du eine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber hast.
    • 70 € / Monat: Wenn du KEINE Lademöglichkeit beim Arbeitgeber hast.
  • Vorteil: Kein Zähler nötig, keine Rechnungen einreichen. Einfach Gehaltsabrechnung.
  • Nachteil: Deckt bei Vielfahrern oft nicht die realen Kosten (70€ entsprechen ca. 200-250 kWh, also ca. 1000-1200 km Reichweite).

 

Option 2: Exakte Abrechnung (Der faire Weg für Vielfahrer)

  • Für wen? Wenn du viel fährst und zu Hause lädst.
  • Voraussetzung: Du musst nachweisen, wie viel kWh in den Firmenwagen geflossen sind.
  • Technik:
    • Wallbox mit MID-Zähler: Die meisten modernen Wallboxen haben das integriert.
    • Separater Zwischenzähler: Ein kleiner Zähler vor der Wallbox (kostet ca. 50-100€).
  • Ablauf:
    1. Zählerstand monatlich ablesen (Foto/App).
    2. Mit deinem aktuellen Strompreis (Cent/kWh) multiplizieren.
    3. Als Auslagenersatz beim Arbeitgeber einreichen.
  • Wichtig: Der Strompreis muss nachweisbar sein (Kopie der Stromrechnung). Grundgebühr darf meist nicht anteilig berechnet werden, nur der Arbeitspreis.

Option 3: Die Ladekarte für zu Hause (Die Premium-Lösung)

  • Einige Anbieter (z.B. DKV, Shell Recharge) bieten Wallboxen an, die direkt mit der Firmen-Ladekarte kommunizieren
  • Der Arbeitgeber bekommt die Rechnung direkt vom Provider
  • Du bekommst eine Gutschrift für den verbrauchten Strom auf dein Konto
  • Vorteil: Null Aufwand für dich

Steuerliche Aspekte

  • Die Erstattung ist steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 50 EStG)
  • Es ist KEIN geldwerter Vorteil
  • Gilt nur für den tatsächlichen Verbrauch des Firmenwagens (nicht für den Zweitwagen der Ehefrau!)

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Fazit & Empfehlung

Wenigfahrer (< 10.000 km/Jahr): Nimm die Pauschale (30€/70€). Stressfrei und oft ein „Gewinn“.

Vielfahrer: Investiere in einen MID-Zähler und rechne spitz ab.

Es lohnt sich!




*

Häufige Fragen

Technisch möglich (aber langsam), abrechnungstechnisch schwierig ohne Zwischenzähler. Nicht empfohlen.

Kompliziert. Hier akzeptieren Finanzämter oft Pauschalen oder fiktive Strompreise (Gestehungskosten), aber das ist Grauzone. Die Pauschale (Option 1) ist hier oft am sichersten.

Wenn der Chef die Wallbox bezahlt, ist das auch steuerfrei möglich (zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn).

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