Aktualisiert am 18.10.2023
Für viele Selbständige sowie Arbeitnehmer ist der Dienstwagen ein Bestandteil ihres Gehaltes und kann mithilfe eines E-Autos, aufgrund von steuerlichen Begünstigungen, optimiert werden.
So kann man durch die Beachtung gewisser Grenzen nicht nur bei Privatfahrten sparen, sondern profitiert auch von Steuervorteilen beim Weg zur Arbeit.
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Mit einem Elektroauto als Firmenwagen sparst du mindestens die Hälfte der Kosten, im Vergleich zu einem Diesel oder Benziner!
**Bitte beachte bei der Auswahl:
Es besteht ein ermäßigter Steuersatz für Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, sowie für Brennstoffzellen-Fahrzeuge.
Brennstoffzellen- und Plug-in-Hybrid Fahrzeugen, sowie reine Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis über 60.000 € werden mit 0,5 % versteuert.
Vollelektrische Fahrzeuge mit einem Listenpreis unter 60.000 € kann man mit der 0,25 Prozent Regelung als Firmenwagen versteuern, was ein klarer Vorteil ist.
Da die zurückgelegten Privatfahrten mit einem Dienstwagen unter den geldwerten Vorteil fallen und zu versteuern sind, gibt es zwei Varianten dieses zu tun:
Bei beiden Methoden wird der Elektro-Dienstwagen nach aktuellem Stand noch bis Ende 2030 begünstigt behandelt, was sich am besten anhand der Pauschalversteuerung zeigen lässt.
Verbrenner Fahrzeug = 1 Prozent vom Bruttolistenpreis
Elektroauto ab 60.000 Euro Bruttolistenpreis = 0,5 Prozent
Elektroauto unter 60.000 Euro Listenpreis = 0,25 Prozent
Plug-in-Hybride = 0,5 Prozent (müssen gewisse Vorgaben erfüllen)
Bei einem Elektro-Dienstwagen greift hier die viertel Regelung, was 0,0075 % ergibt und bei einem Plug-in-Hybrid sind es 0,015 %.
Die einfachste Möglichkeit seine zu Hause entstandene Ladekosten abzurechnen ist über die Pauschale, die sogar bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei ist.
Sollte kostenfreies oder vergünstigtes Laden am Arbeitsplatz, sowie eine Ladekarte vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, so ist ein Pauschalbetrag bis zu 30 Euro bei E-Autos und 15 Euro beim Plug-in-Hybrid steuerfrei.
Wenn dies nicht der Fall ist, so kann eine Pauschale bis 70 Euro für rein elektrische Dienstwagen und 35 Euro für Hybridautos ausbezahlt werden.
Eine weitere Möglichkeit ist das Laden über die heimische Wallbox, die entweder geeicht – oder über einen separaten, geeichten Zwischenzähler laufen muss, um die entstandenen Kosten gegenüber dem Arbeitgeber korrekt nachzuweisen.
In dem Fall darf diese Wallbox nur für das Dienstfahrzeug genutzt werden!
Falls ein weiteres E-Auto vorhanden ist, müsste dieses über eine andere Ladestation geladen werden, welche nicht über denselben Zwischenzähler läuft.
Sollte dein Arbeitgeber die Kosten für die Wallbox übernehmen oder bezuschussen, so stellt das einen geldwerten Vorteil dar. Dieser muss entweder von dir oder von deinem Arbeitgeber (hier pauschal 25 % Lohnsteuer) versteuert werden.
Wenn du ein Elektrofahrzeug – welches ausschließlich elektrisch betrieben wird – noch bis zum 31.12.2025 anmeldest, zahlst du bis zum 31.12.2030 keine Kfz-Steuern!
Die Befreiung gilt ebenfalls beim Leasing oder Kauf eines gebrauchten Elektroautos, sowie beim Umbau auf rein elektrischen Antrieb ab dem 18.05.2016.
Gezählt wird ab Erstzulassung für einen Zeitraum von 10 Jahren.
Der Haken an dem Ganzen ist jedoch, dass diese Kfz-Steuererleichterung längstens bis Ende 2030 gewährt wird!
Nach der Steuerbefreiung gibt es drei Sätze, die bei der Berechnung der Kfz-Steuer zu beachten sind:
Ein VW ID 3 wiegt bis zu 1935 kg, womit er in die Kategorie 1 fällt und somit 5,625 € pro 200 kg fällig sind.
1935 kg / 200 kg = 9,675
9,675 x 5,625 € = 54,42 €
Das Ergebnis ist 54,42 Euro an Kfz-Steuern pro Jahr, die für einen VW ID 3 gezahlt werden müssten, was im Vergleich zum Verbrenner ziemlich günstig ist.
Auf der Webseite vom Zoll gibt es Näheres zur Kfz-Steuer:
Ja, ich möchte auf zoll.de mehr erfahren.
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