Die schockierende Realität:
Wusstest Du, dass man mit einem Vergleich seiner Kfz-Versicherung bis zu 850,00 € sparen kann?
Als Fahrzeughalter*in ist es Dir bestimmt auch schon passiert – ohne das man die Versicherung genutzt hat, bekommt man eine Beitragserhöhung ins Haus.
Und obwohl im Schreiben auf sein Sonderkündigungsrecht hingewiesen wird, tun es die wenigsten.
Oft stellt man sich einen Versicherungsvergleich zeitraubend und mit hohem Aufwand verbunden vor, was aber nicht sein muss.
Seine Versicherung zu vergleichen und bei einem guten Angebot diese dann zu wechseln, kann in fünf Minuten erledigt sein!
Sicherlich hast Du auch schon von Vergleichsportalen, wie Check24 oder Tarifcheck, gehört. Diese Vermittler übernehmen im Hintergrund die ganze Arbeit und bekommen dafür eine kleine Provision vom Versicherer. Somit ist der Service für uns kostenlos und wir können schnell und einfach hunderte von Versicherungen vergleichen.
Probier`s doch unverbindlich aus.
Die Kfz-Versicherung kann jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres gekündigt werden. In den meisten Fällen beträgt die Kündigungsfrist ein Monat. Somit ist der 30. November der Stichtag, bis zu welchem die Kündigung beim Versicherer eingegangen sein sollte.
Sonderkündigungsrecht besteht bei:
Sollte sich Deine Lebenssituation geändert haben, kann ein Wechsel eine Menge Einsparpotential haben.
Veränderte Lebenssituation könnte sein:
Die Höhe des Versicherungsbeitrages setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Dabei spielt die Schadenfreiheitsklasse, jährlichen Kilometer, Anzahl und Alter des Fahrers, sowie die Regional- und Typenklasse eine entscheidende Rolle.
Eine höhere Selbstbeteiligung, sowie das Abstellen des Fahrzeuges in einer abschließbaren Garage, senkt zum Beispiel Deinen Versicherungsbeitrag. Wie hoch das Einsparpotential ist, siehst Du am besten anhand eines Vergleiches, indem Du verschiedene Möglichkeiten durchtestest.
Außerdem kann man durch eine Werkstattbindung ebenfalls viel einsparen. Werkstattbindung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Versicherer selbst bestimmt, in welcher Werkstatt Dein Fahrzeug im Schadenfall repariert wird. Durch die Masse an Aufträgen spart sich der Versicherer somit Geld und gibt es zum Teil an Dich weiter. Diese Option ist jedoch nur in der Voll- und Teilkaskoversicherung wählbar!
Hier ist eine Werkstattbindung durch den Versicherer eher ungeeignet, da die meisten Leasinggeber auf die Reparatur in einer Vertragswerkstatt bestehen.
Die meisten Versicherer haben eine Neuwertentschädigung von 12 bis 36 Monaten, wodurch Dir der Anschaffungspreis nach einem Totalschaden oder einem Diebstahl ausbezahlt wird. Sollte Dein Leasingvertrag oder Finanzierung länger laufen, so lohnt es sich eine GAP-Deckung mit reinzunehmen. Mit der GAP-Deckung wird die Lücke zwischen dem noch ausstehenden Restbetrag des Leasing- oder Finanzierungsvertrages und dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges geschlossen.
Ohne diese GAP-Deckung müsstest Du im Falle eines Totalschadens die Differenz selbst bezahlen, was kostenintensiv ausfallen könnte.
Sollte Dein Fahrzeug neuwertig oder wertvoll sein, ist es sinnvoll sich für die Vollkaskoversicherung zu entscheiden. Sie deckt alle Leistungen der Teilkasko ab, wie zum Beispiel: Diebstahl, Unfälle mit Tieren und Marderschäden, Brand usw. Außerdem sind bei der Vollkasko selbstverschuldete Schäden mit enthalten.
Durch die Option Rabattschutz oder Rabattretter lässt sich die Rückstufung nach EINEM Schaden pro Jahr verhindern. Somit wird Dein Versicherungsbeitrag im Folgejahr nicht aufgrund eines vorherigen Unfalls erhöht.
Viele Vergleichsportale haben in den Leistungsdetails einen extra Punkt, der anzeigt, ob eine faire Rückstufung im Schadenfall stattfindet.
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