
Aktualisiert am 04.12.2025
Wer 2025 einen Firmenwagen bestellt, kommt am Elektroauto kaum vorbei. Die steuerlichen Vorteile sind massiv: Statt der klassischen 1%-Regel versteuerst du bei E-Autos oft nur 0,25% des Listenpreises. Das kann mehrere hundert Euro Netto-Ersparnis pro Monat bedeuten.
Doch Vorsicht: Die Regeln haben sich geändert (Stichwort: 70.000 € vs. 100.000 € Grenze), und es gibt kaum bekannte Tricks wie die Einzelbewertung für Home-Office-Nutzer oder Zuzahlungen, die deine Steuerlast noch weiter drücken können.
In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst, um deinen E-Dienstwagen 2025 steuerlich optimal zu nutzen.
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Das ist der Hauptgrund für den E-Auto-Boom im Firmenwagenbereich. Der geldwerte Vorteil wird pauschal berechnet, aber die Bemessungsgrundlage wird geviertelt.
Der Gesetzgeber hat die Grenze für den Bruttolistenpreis (BLP) deutlich angehoben, bis zu der die 0,25%-Regel gilt. Hier musst du genau auf das Anschaffungsdatum achten:
Was zählt zum Bruttolistenpreis?
Alles. Fahrzeug, Sonderausstattung, MwSt. Tipp: Rabatte zählen nicht!
Es gilt immer der Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung.
💡 Hinweis: Die 0,25%-Regel gilt nur für E-Autos
bis 100.000 € Listenpreis
*Schätzwert,
Sozialabgaben nicht berücksichtigt
Viele fragen sich: „Lohnt sich der Aufwand eines Fahrtenbuchs?“ Meistens ist die Antwort bei E-Autos: Nein, weil die 0,25 % Regel schon so günstig ist.
Hier eine Checkliste, wann sich was lohnt:
Tipp: Du kannst die Methode nur zum Jahreswechsel oder bei einem Fahrzeugwechsel ändern.
Das ist der Punkt, den die meisten vergessen. Neben der 1%-Pauschale für Privatfahrten musst du in der Regel auch den Weg zur Arbeit versteuern (0,03 % des Listenpreises pro Kilometer).
Das Problem: Die 0,03% Pauschale lohnt sich nur, wenn du täglich ins Büro fährst.
Die Lösung: Arbeitest du viel im Home Office und fährst weniger als 15 Tage im Monat ins Büro, darfst du die Einzelbewertung (0,002 % Regel) nutzen.
Ersparnis: Du versteuerst 60 € statt 180 € monatlich für den Arbeitsweg! Sprich deinen Arbeitgeber auf die Einzelbewertung an. Du musst dafür monatlich deine Anwesenheitstage dokumentieren.
Musst du dich an den Leasingraten beteiligen oder zahlst du den Ladestrom zu Hause selbst? Das ist gut für dein Netto! Jeder Euro, den du selbst zum Firmenwagen dazuzahlst, mindert deinen zu versteuernden geldwerten Vorteil – bis auf 0 €.
Das Rechenbeispiel:
Dein geldwerter Vorteil (1%-Regel): 200 €
Deine Eigenleistung (z.B. Leasingrate): -150 €
Neu zu versteuern: Nur noch 50 €
Das Finanzamt akzeptiert dabei Leasingraten, Treibstoff-/Stromkosten, Wartung und KFZ-Versicherung als mindernde Zuzahlung.
Aber Achtung: Parkgebühren oder Strafzettel zählen nicht dazu!duv-verband+1
| Fahrzeug | Preis | Steuer | GWV | Netto* |
|---|---|---|---|---|
| VW Tiguan (Diesel) |
55k € | 1,0% | 550 € | ~250 € |
| VW ID.4 (Elektro) |
55k € | 0,25% | 137 € | ~65 € |
*GWV = Geldwerter Vorteil (Monat), Netto = ca. Belastung
Ergebnis: Du hast mit dem ID.4 jeden Monat ca. 185 € mehr Netto auf dem Konto. Auf 3 Jahre Leasing sind das 6.660 € Ersparnis! (Hinweis: Wegegeld zur Arbeit kommt noch dazu, wird aber beim E-Auto auch nur viertel-besteuert!)Auch Hybride profitieren, aber „nur“ von der 0,5%-Regelung.
Voraussetzungen 2025:
Erfüllt dein Hybrid das nicht, fällst du zurück in die teure 1%-Versteuerung!
Ein VW ID 3 wiegt bis zu 1935 kg, womit er in die Kategorie 1 fällt und somit 5,625 € pro 200 kg fällig sind.
1935 kg / 200 kg = 9,675
9,675 x 5,625 € = 54,42 €
Das Ergebnis ist 54,42 Euro an Kfz-Steuern pro Jahr, die für einen VW ID 3 gezahlt werden müssten, was im Vergleich zum Verbrenner ziemlich günstig ist.
Auf der Webseite vom Zoll gibt es Näheres zur Kfz-Steuer:
Ja, ich möchte auf zoll.de mehr erfahren.
Die Kombination aus der 0,25 % Regel, der Steuerfreiheit bei der Kfz-Steuer und den Möglichkeiten zur Pauschalierung der Ladekosten macht das E-Auto zum unschlagbaren Dienstwagen.
Unsere Empfehlung:
So fährst du einen Neuwagen fast zum Nulltarif im Vergleich zum Verbrenner.
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Damit du (oder deine Buchhaltung) die Werte korrekt ansetzt, hier die offiziellen Rechtsgrundlagen:
0,25 % Regelung & Preisgrenzen:
Einzelbewertung (0,002 % Regel):
Kfz-Steuerbefreiung:
Ja, wenn du den Wagen als Firmenwagen übernimmst, gilt der Listenpreis der Erstzulassung und die Regelung, die zu diesem Zeitpunkt galt.
Lädst du privat, kann der Arbeitgeber dir eine Pauschale zahlen:
Nein, die 1%- bzw. 0,25%-Regelung ist eine Pauschale. Ein Fahrtenbuch kann sich aber lohnen, wenn du extrem wenig privat fährst. Für 99% der Leute ist die 0,25%-Regel aber günstiger und stressfreier.
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