Elektroauto Versteuerung:
Klare Vorteile für E-Autos als Dienstwagen

Aktualisiert am 10.10.2023

Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen von ihrem Arbeitgeber gestellt bekommen und diesen für ihre privaten Fahrten nutzen, müssen diesen Vorteil versteuern. Dieser geldwerter Vorteil kann, in Form einer X-Prozent-Regelung, pauschal versteuert werden oder durch das Führen eines (digitalen) Fahrtenbuches*

Hier schauen wir uns die Vorteile eines Elektroautos als Dienstwagen bei der Versteuerung an und vergleichen diese mit den Plug-in-Hybriden und den Verbrennern.

elektrofirmenwagen versteuerung

Interessiert an einem Tesla Fahrzeug? 

Erhalte Rabatt bei deinem Tesla-Kauf mit meinem Empfehlungslink* oder buche dir eine Probefahrt mit deinem Tesla-Wunschauto.

Was dich hier erwartet:

0,25 Prozent-Regelung Elektroauto

Reine Elektroautos als Firmenwagen, unter 60.000 Euro Bruttolistenpreis, profitieren von den Steuervorteilen beim geldwerten Vorteil. Hierbei werden die privaten Fahrten mit einer Pauschale von einem Viertel der Bemessungsgrundlage versteuert. Im Vergleich dazu muss ein Verbrenner-Dienstwagen mit der 1 Prozent-Regelung in der Steuererklärung angegeben werden.

Die Versteuerung des E-Firmenwagens anhand der Fahrtenbuchmethode wird ebenfalls steuerlich begünstigt.

 

0,5 Prozent-Regelung beim Hybrid/ E-Firmenwagen

Kostet das reine E-Auto über 60.000 Euro oder ist es ein Plug-in-Hybrid mit einer elektrischen Reichweite von mindestens 60 Kilometer (ab 2025: 80 km), so wird hier die 0,5 Prozent-Regelung angewandt.

Steuervorteile auch bei der Fahrtenbuchmethode

Nicht immer lohnt sich beim Dienstwagen die pauschale Besteuerung. Wenn zum Beispiel der E-Firmenwagen nur selten für die privaten Fahrten benutzt wird, reicht ein Fahrtenbuch als Nachweis über die tatsächlich entstandenen Kosten. Übrigens, es gibt auch Fahrtenbücher in digitaler Form*, die weitere Vorteile bieten. 

Der Wechsel von der 1-Prozent-Regelung in die Fahrtenbuchmethode ist zum Jahreswechsel möglich. Oder sobald ein Fahrzeugwechsel stattfindet.
 

Besteuerung des Arbeitsweges beim Elektro-Firmenwagen

Bei einem Dienstwagen ist neben dem geldwerten Vorteil noch die Kilometerbesteuerung für den Arbeitsweg fällig. Hier wird ein Elektroauto, sowie ein Plug-in-Hybrid wiederum steuerbegünstigt. Bei einem Verbrenner fallen normalerweise 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer einfacher Strecke an, wo hingegen ein Elektroauto mit dem Viertel der Bemessungsgrundlage versteuert wird. Plug-in-Hybride liegen hier ebenfalls vergünstigt bei 0,5 Prozent der Bemessungsgrundlage.

Kfz-Steuerbefreiung bis 2030

Reine Elektroautos sind bei ihrer Erstzulassung bis zum 31.12.2025 bis zu 10 Jahre Kfz-Steuer frei. Diese Steuerbefreiung gilt jedoch bis zum 31.12.2030!
Bei einem Halter-Wechsel wird die Steuerbefreiung an den neuen Besitzer weitergegeben, bis die zehn steuerfreie Jahre rum sind oder bis zu dem Stichtag (31.12.2030).
 
Nach diesen steuerfreien Jahren wird das E-Auto anhand des zulässigen Gesamtgewichts besteuert.
 
Den genauen zukünftigen Betrag kann man hier berechnen:

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.bundesfinanzministerium.de zu laden.

Inhalt laden


Monatliche Pauschale als Ladekosten

Die autozeitung.de schrieb hierzu „Das kostenlose oder vergünstigte Laden von Elektro- oder Hybridfahrzeugen im Unternehmen des Arbeitgebers ist unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit. Nämlich dann, wenn der Arbeitgeber die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt. Auch private E-Autos dürfen steuerfrei beim Arbeitgeber laden, erklärt Steuerberaterin Miriam Pioch.“

Besteht beim Arbeitgeber keine Lademöglichkeit, so ist ein Betrag von 70 Euro monatlich für den rein-elektrischen Firmenwagen und 35 Euro für ein Plug-in-Hybrid steuerfrei.

Wenn eine Lademöglichkeit im Unternehmen besteht oder eine Ladekarte zur Verfügung gestellt wird, sind beim E-Auto 30 Euro monatlich steuerfrei und beim Plug-in-Hybrid 15 Euro.

Übersteigen die Ladekosten die monatliche Pauschale, so kann eine Wallbox beim Arbeitnehmer zu Hause installiert werden. Diese muss jedoch über einen separaten Zähler laufen, um die entstandenen Kosten exakt abrechnen zu können. Diese Ladeeinrichtung kann ebenfalls vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, darf aber ausschließlich für den Dienstwagen genutzt werden.

THG-Prämie für dein Elektroauto

Ein Elektroauto bietet außerdem eine jährliche Einnahmemöglichkeit für den Halter. Weiter Infos hierzu im Artikel „THG-Prämie beantragen: So verdienst du jährlich Geld mit deinem E-Auto“.

Diesen Artikel teilen auf:

Telegram
WhatsApp
Facebook

Was das Sternchen (*) bedeutet:

Um dieses Projekt zu finanzieren, verwende ich sogenannte Affiliate-Links, die durch (*) gekennzeichnet sind.

Wenn du über diesen Link etwas kaufst, erhalte ich eine kleine Provision vom Anbieter. Für dich entstehen dadurch keine Zusatzkosten und du hilfst mir dabei, noch mehr Leute zum Thema Elektromobilität zu informieren.

Danke für die Unterstützung!