Aktualisiert am 10.10.2023
Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen von ihrem Arbeitgeber gestellt bekommen und diesen für ihre privaten Fahrten nutzen, müssen diesen Vorteil versteuern. Dieser geldwerter Vorteil kann, in Form einer X-Prozent-Regelung, pauschal versteuert werden oder durch das Führen eines (digitalen) Fahrtenbuches*.
Hier schauen wir uns die Vorteile eines Elektroautos als Dienstwagen bei der Versteuerung an und vergleichen diese mit den Plug-in-Hybriden und den Verbrennern.
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Reine Elektroautos als Firmenwagen, unter 60.000 Euro Bruttolistenpreis, profitieren von den Steuervorteilen beim geldwerten Vorteil. Hierbei werden die privaten Fahrten mit einer Pauschale von einem Viertel der Bemessungsgrundlage versteuert. Im Vergleich dazu muss ein Verbrenner-Dienstwagen mit der 1 Prozent-Regelung in der Steuererklärung angegeben werden.
Die Versteuerung des E-Firmenwagens anhand der Fahrtenbuchmethode wird ebenfalls steuerlich begünstigt.
Kostet das reine E-Auto über 60.000 Euro oder ist es ein Plug-in-Hybrid mit einer elektrischen Reichweite von mindestens 60 Kilometer (ab 2025: 80 km), so wird hier die 0,5 Prozent-Regelung angewandt.
Nicht immer lohnt sich beim Dienstwagen die pauschale Besteuerung. Wenn zum Beispiel der E-Firmenwagen nur selten für die privaten Fahrten benutzt wird, reicht ein Fahrtenbuch als Nachweis über die tatsächlich entstandenen Kosten. Übrigens, es gibt auch Fahrtenbücher in digitaler Form*, die weitere Vorteile bieten.
Bei einem Dienstwagen ist neben dem geldwerten Vorteil noch die Kilometerbesteuerung für den Arbeitsweg fällig. Hier wird ein Elektroauto, sowie ein Plug-in-Hybrid wiederum steuerbegünstigt. Bei einem Verbrenner fallen normalerweise 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer einfacher Strecke an, wo hingegen ein Elektroauto mit dem Viertel der Bemessungsgrundlage versteuert wird. Plug-in-Hybride liegen hier ebenfalls vergünstigt bei 0,5 Prozent der Bemessungsgrundlage.
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Die autozeitung.de schrieb hierzu „Das kostenlose oder vergünstigte Laden von Elektro- oder Hybridfahrzeugen im Unternehmen des Arbeitgebers ist unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit. Nämlich dann, wenn der Arbeitgeber die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt. Auch private E-Autos dürfen steuerfrei beim Arbeitgeber laden, erklärt Steuerberaterin Miriam Pioch.“
Besteht beim Arbeitgeber keine Lademöglichkeit, so ist ein Betrag von 70 Euro monatlich für den rein-elektrischen Firmenwagen und 35 Euro für ein Plug-in-Hybrid steuerfrei.
Wenn eine Lademöglichkeit im Unternehmen besteht oder eine Ladekarte zur Verfügung gestellt wird, sind beim E-Auto 30 Euro monatlich steuerfrei und beim Plug-in-Hybrid 15 Euro.
Übersteigen die Ladekosten die monatliche Pauschale, so kann eine Wallbox beim Arbeitnehmer zu Hause installiert werden. Diese muss jedoch über einen separaten Zähler laufen, um die entstandenen Kosten exakt abrechnen zu können. Diese Ladeeinrichtung kann ebenfalls vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, darf aber ausschließlich für den Dienstwagen genutzt werden.
Ein Elektroauto bietet außerdem eine jährliche Einnahmemöglichkeit für den Halter. Weiter Infos hierzu im Artikel „THG-Prämie beantragen: So verdienst du jährlich Geld mit deinem E-Auto“.
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